Schulordnung (gültig ab Schuljahr 2023/24)
Wir handeln nach folgenden Grundsätzen:
Wir achten unsere Mitmenschen und ihr Eigentum in Wort und Tat und gehen freundlich und respektvoll miteinander um. Dazu gehört, dass wir auf körperliche und seelische Gewalt, Beleidigungen, Erpressungen und Bedrohungen verzichten. Wir helfen oder holen Hilfe, wenn jemand beleidigt, schikaniert, bedroht oder geschlagen wird. Bei Konflikten können wir uns an die zuständigen Streitschlichter oder Lehrkräfte wenden.
Wir halten uns an unsere Schulregeln:
1. Alle Schüler müssen sich auf dem Schulweg verkehrsgerecht verhalten, damit keine Unfälle passieren.
2. Fahrzeuge aller Art müssen ab dem Betreten des Schulgeländes geschoben und in den jeweils gekennzeichneten Bereichen abgestellt werden.
3. Vor der ersten Stunde dürfen sich die Schüler im Hauptgebäude aufhalten. Zu allen anderen Zeiten ist der Aufenthalt bis 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn ausschließlich im EG (vor dem Musiksaal) und im 1. Stock (vor dem Lehrerzimmer) des Hauptgebäudes gestattet.
4. Das Schuleigentum muss sorgfältig behandelt werden.
5. Zu Stundenbeginn sind die Schüler startklar in ihren Unterrichtsräumen.
6. Ist eine Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht da, melden sich die Klassensprecher im Lehrkräftezimmer oder im Sekretariat.
7. Für die Benutzung der Fachräume gilt die entsprechende Fachraumregelung.
8. In der großen Pause begeben sich alle Schüler zügig und auf den kürzesten Weg auf den gekennzeichneten Pausenhof. Ausnahmen werden per Durchsage bekannt gegeben, dann ist der Aufenthalt im EG des Hauptgebäudes (vor dem Musiksaal) gestattet.
9. Während der großen Pause dürfen die Toiletten im Eingangsbereich des Hauptgebäudes (vor dem Musiksaal) über die Eingänge der Schillerstraße und Schillerschule benutzt werden.
10. Das Schulgelände darf während Unterrichts-, Pausen- und Hohlstundenzeiten nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden. Sportstätten sind auf direktem Weg aufzusuchen.
11. Wegen der Unfallgefahr darf im Schulhaus nicht gerannt, gedrängelt oder geschubst werden.
12. Auf dem Schulgelände dürfen keine Schneebälle geworfen oder Schleifbahnen angelegt werden.
13. Die Verwendung von Handys und weiteren elektronischen Geräten ist grundsätzlich verboten. Sie müssen lautlos und nicht sichtbar aufbewahrt werden. Eine Nutzung kann von der unterrichtenden Lehrkraft genehmigt werden.
14. Der Konsum und das Mitführen von Alkohol (auch für über 16-Jährige), Energy Drinks und Rauchwaren sind während der Schulzeit (inkl. Mittagspause) verboten.
15. Das Kaugummikauen ist auf dem Schulgelände verboten.
16. Ballspiele sind im Schulhaus nicht gestattet.
17. Wir achten auf angemessene Kleidung.
18. Zum Unterrichtsende muss die 5-Finger-Regel angewendet werden.
Wer sich nicht an die Schulordnung hält, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen!
Diese Schulordnung wurde nach Vorberatungen mit der Schülermitverwaltung und im Elternbeirat von der Gesamtlehrerkonferenz am 19. April 2023 verabschiedet. Die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung vom 27. April 2023 ihr Einverständnis erklärt.