Satzung
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Förderverein der Gustav-Mesmer-Realschule Münsingen e.V. und hat seinen Sitz in Münsingen.
Er ist beim Amtsgericht Münsingen unter der Nr. VR 389 eingetragen.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung von schulischen und außerschulischen Projekten, Durchführung von Veranstaltungen, wie Workshops, Seminaren und Vorträgen, soziale Unterstützung von bedürftigen Schülern/Innen sowie die Erweiterung der schulischen Angebote.
Der Verein soll auch ein Bindeglied zum gesellschaftlichen Umfeld und zu ehemaligen Schüler/Innen und Lehrkräften sein.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Im übrigen haben die Mitglieder des Vereins einen Aufwendungsanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrkosten, Porto, Telefon-, Kopier- und Druckkosten. Die Mitglieder haben das Gebot der Sparsamkeit zu beachten. Der Aufwand von Aufwandsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit prüffähigen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.
§ 3 Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Bei minderjährigen Mitgliedern bedarf es der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vorstandes aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages, der an den Verein zu richten ist.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft eines ordentlichen Mitglieds endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung des Vereins.
Der Austritt ist zum 31.12. eines jeden Jahres möglich. Die Kündigung ist vier Wochen vor dem Austrittstermin beim Vorstand schriftlich einzureichen.
Der Ausschluss eines ordentlichen Mitglieds kann durch der Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied
Gegen die Entscheidungen des Vorstandes ist Berufung in der Mitgliederversammlung zulässig.
§ 5 Beiträge
Die Mitglieder zahlen die auf Vorschlag des Vorstandes und von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beträge. Diese werden in der Regel im ersten Quartal per Lastschrift vom Konto des Zahlungspflichtigen belastet.
§ 6 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 8 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stv. Vorsitzenden, dem Finanzreferenten und dem Schriftführer. Er führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Der Vorsitzende und der stv. Vorsitzende vertreten jeweils einzeln den Verein. Sie haben Einzelvertretungsvollmacht und handeln als gesetzliche Vertreter im Sinne der § 26 BGB. Sie leiten die Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt. Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wird von der Mitgliederversammlung ein weiteres Vereinsmitglied für die Zeit bis zur nächsten ordentlichen Wahl gewählt.
Der Vorstand ernennt einen Beirat. Er besteht aus 2 Vereinsmitgliedern, wobei mindestens ein Vereinsmitglied eine Lehrkraft der GMR-Realschule sein soll. Der Beirat nimmt beratend an den Vorstandssitzungen teil.
§ 9 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich, möglichst im 1. Quartal statt. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter durch Veröffentlichung in der örtlichen Tageszeitung, dem Alb-Bote, unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen und unter Bekanntmachung der Tagesordnungspunkte einzuberufen.
Regelmäßige Gegenstände der Beratung und Beschlussfassung sind:
Anträge zur Mitgliederversammlung können vom Vorstand und jedem Mitglied gestellt werden. Sie müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich mit Begründung beim Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter eingereicht werden.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfähigkeit erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Erziehungsberechtigte können keine Stimme für das jugendliche Mitglied abgeben.
Beschlüsse zur Satzungsänderung des Vereins erfordern eine Zweidrittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind vom Protokollführer und vom Vorsitzenden zu unterschreiben.
§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Der Vorstand kann außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen
Hierzu ist er verpflichtet, wenn:
§ 11 Kassenprüfer
Von der Mitgliederversammlung werden 2 Kassenprüfer auf die Amtszeit von 2 Jahren bestellt.
§ 12 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, bei deren Einberufung die Beschlussfassung über die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekündigt ist.
Die Auflösung kann dann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.
Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Gustav-Mesmer-Realschule oder einer rechtsnachfolgenden Schule zu verwenden hat.
§ 15 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 08.Juli 2010 beschlossen und ersetzt die bisherige. Sie tritt mit ihrer Eintragung in Kraft.
08.07.2010
Der Vorstand
Der Förderverein der Gustav-Mesmer-Realschule Münsingen e.V. ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, der die Gustav-Mesmer-Realschule Münsingen in allen Belangen unterstützen und fördern will. Er ist unter der Nr. VR 389 beim Amtsgericht in Münsingen eingetragen. Er ist berechtigt Spendern gegenüber Spendenbescheinigungen auszustellen.
Die Mitglieder des Fördervereins sollen Ausbildungsbetriebe, Eltern, Lehrer und Schüler der Schule sowie ehemalige Schüler sein.
Durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen Sie die Arbeit und die Ziele dieses Fördervereins. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 15,00 Euro pro Jahr.
Selbstverständlich können Sie uns durch Spenden unterstützen, auch wenn Sie nicht Mitglied im Förderverein werden möchten. Bis zu 100 Euro dient der Einzahlungsbeleg gleichzeitig als Spendenbescheinigung beim Finanzamt.
Der Vorstand des Fördervereins der Gustav-Mesmer-Realschule Münsingen e.V.
Vorsitzender: Dr. Dietmar Leichtle Salzgasse 11 72525 Münsingen 07381/4002769
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stv. Vorsitzender: Karen Marenke Häuleweg 9 72820 Sonnenbühl 07128/1894 |
Finanzreferentin: Miriam Vöhringer Brunnhalde 60 72532 Gomadingen 07385/965665
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Schriftführerin: Doro Wezel Kirchgasse 2 72537 Mehrstetten 07381/500798 |
Hier können Sie das Beitrittsformular herunterladen.
Bankverbindung:
IBAN: DE84 6405 0000 0100 0093 72
BIC: SOLADES1REU Kreissparkasse Reutlingen